Zusammenfassend einige Punkte, die Ihr Architekt für Sie erledigen sollte.
Von einem Architekten, dem Anwalt des Bauherrn, sollte man, folgendes erwarten können :

  • Beratung bei der Grundstückswahl
  • Erhebungen bei den Behörden über die Bebaubarkeit
  • Finanzierungsberatung
  • Gespräche mit den Beamten
  • Bauplanung von der ersten Skizze bis zum Detail
  • Ausschreibung und Ermittlung der preisgünstigsten Firma
  • Veranlassung der Baudurchführung
  • Koordinierung und Überwachung der Baudurchführung

Er bringt die Planungsvorstellungen und die finanziellen Möglichkeiten in die richtige Relation. Sie können dem Architekten aber auch nur einzelne Teilleistungen übertragen, etwa vom Vorentwurf bis zur für die Baubewilligung erforderlichen Einreichplanung.

Auch wenn sie Teile in Eigenregie ausführen, brauchen Sie Baupläne, nach denen Sie bauen.

Sparen bei der Planung wäre Sparen am falschen Platz. Der Preis für die Leistungen des Architekten ist gering im Verhältnis zu den Gesamtkosten. In einer Gebührenordnung für Architekten ist das Honorar genau geregelt und auch das Leistungsbild genau umschrieben. So ist die Honorarberechnung jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar.