Leistungsbild des Architekten nach HOA Die Honorarleitlinie für Architekten (HOA) umfasst die Stundensätze, sowie das Leistungsbild des Architekten.
Das Leistungsbild des Architekten, d.h. sein Aufgabenbereich, kurz zusammengefasst:

Vorentwurf : d.h. der grundsätzliche Lösungsvorschlag nach dem vom Auftraggeber bekannt gegebenem Raum- und Funktionsprogramm.

Entwurf : d.h. die Lösung der Bauaufgabe auf Grund des genehmigten Vorentwurfs in solcher Durcharbeitung, dass sie ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann.

Einreichung : d.h. die für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen,Verhandlungen
mit den Behörden, Zeichnungen und Schriftstücke.

Kostenberechnungsgrundlage : d.h. die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen, die Schätzung der Herstellungskosten auf Grund der ortsüblichen Richtpreise.

Ausführungs- und Detailzeichnungen : d.h. die baureife Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes.

Künstlerische Oberleitung der Bauausführung :
d.h. die Überwachung der Herstellung des Werkes hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von Einzelheiten von der Planung bis zur Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung.

Technische und geschäftliche Oberleitung der Bauausführung : d.h. die Beratung und Vertretung des Bauherrn, die Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, die Durchführung der Anbotsausschreibung und die Überprüfung der eingelangten Anbote, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen mit Ausarbeitung der Verträge, die Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes, sowie die Prüfung der Schlussrechnungen.

Örtliche Bauaufsicht : d.h. die örtliche Überwa chung der Herstellung des Werkes, die örtliche Koordinierung aller Lieferungen und Leistungen, die Überwachung der Übereinstimmung mit Plänen, Angaben und Anweisungen des Architekten, die Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschreibungen und des Zeitplanes, die direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen, die Abnahme von Teilleistungen, Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmass, Führung des Baubuches, Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragmäßigkeit, Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung.

Die Stundensätze gemäß der Gebührenordnung für Architekten orientieren sich am „Ausbauverhältnis“, d.h. an der Komplexität des Projektes, sowie an der Höhe der Baukosten. Der zutreffende Honorarsatz wird, sobald Herstellungskosten geschätzt, veranschlagt oder festgestellt wird, der Honorartafel entnommen und der Berechnung zugrunde gelegt.